Direkt zu:
Landratsamt Haus C Welle

Fahrdienst für Schwerstbehinderte

Für Menschen mit Schwerstbehinderung bietet der Landkreis Calw einen Fahrdienst an, um ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Menschen mit Schwerstbehinderung  können den Fahrdienst nutzen für:

  • Besorgungen des täglichen Lebens, z.B. Besuch von Behörden, Sparkassen und Banken, Einkaufsstätten
  • Fahrten zur Freizeitgestaltung, z.B. Besuch von Vereinen, Clubs, Sport- oder sonstigen Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen
  • Fahrten zur Teilnahme an kulturellen und kirchlichen Veranstaltungen, z.B. Besuch von Kinos, Theatern, Museen
  • allgemeine Besuchsfahrten, z.B. Besuch von Verwandten und Bekannten
  • Fahrten zur Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien  

Voraussetzung dabei ist:

  • Sie können wegen der Schwere oder Art ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen
  • Sie leben nicht im Heim
  • Sie und Ihr Ehegatte sind nicht Halter/in eines PKW 
  • Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Aufdruck "aG". 

Antragsformulare können Sie beim Landratsamt Calw, Abteilung Soziale Hilfen, Vogteistr. 42 - 46, 75365 Calw telefonisch unter 07051/ 160-255 oder schriftlich anfordern. Gerne auch per E-Mail an Gaby.Roob@Kreis-Calw.de.

Der Mensch mit Schwerstbehinderung darf im Landkreis kostenlos fahren. Außerhalb des Landkreises ist die Benutzung des Fahrdienstes auf einen Radius von 30 Fahrkilometern vom tatsächlichen Aufenthalt des Menschen mit Behinderung im Landkreis Calw beschränkt. Jedem Berechtigten steht dabei ein Kontingent von 300 km je Quartal zur Verfügung.

Die zwischen dem Standort des Einsatzfahrzeuges und dem Wohnsitz des Teilnehmers am Behindertenfahrtdienst sog. "Leerkilometer" werden auf das Kilometerkontingent des Berechtigten angerechnet. 

Die Fahrten werden unentgeltlich durchgeführt - die Kosten hierfür trägt der Landkreis für Sie als freiwillige Leistung für unsere Mitbürger. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.


Hier finden Sie weitere Informationen von Herrn Landrat Riegger sowie die Antragsunterlagen.

Bitte reichen Sie keine Originale ein. Wir stellen auf die elektronische Akte um. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden:

Faltblatt H. Riegger (PDF, 152 kB)

Richtlinien Fahrdienst für Schwerstbehinderte (PDF, 887 kB)

Antrag Fahrdienst für Schwerstbehinderte (PDF, 45 kB)