Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sie haben möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII), wenn
Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Ihrem oder dem Einkommen und Vermögen Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin bestreiten können
und
mindestens 18 Jahre alt sind und vom Rentenversicherungsträger eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt wurde
oder
Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Die Grundsicherung umfasst
den gültigen Sozialhilferegelsatz, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind.
Mehrbedarfe bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G und bei Krankheit, wenn ein ernährungsbedingter Mehrbedarf entsteht, z.B. bei Zöliakie oder Mukoviszidose und bei dezentraler Warmwassererzeugung
einmalige Bedarfe in Sondersituationen (z.B. Erstausstattung einer Wohnung), Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Hinweis: Grundsicherung können Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung, erhalten.
Um Ihren Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Antrag
- DSGVO-Infoblatt
- Anlage UH
- Merkblatt
- Liste der erforderlichen Nachweise
Dokumente/ Antrag:
Achtung! Jetzt neu für Sie: Anträge können auch Online über Service BW gestellt und auch online eingereicht werden! Den Online-Antrag über Service BW finden Sie hier:
Oder zum Download als PDF (bitte ausgefüllt mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen). Bitte reichen Sie keine Originale ein. Wir stellen auf die elektronische Akte um. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden:
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII (PDF, 71 kB)
DSGVO Infoblatt (PDF, 91 kB)
Anlage Unterhalt Grundsicherung (PDF, 79 kB)
Merkblatt: Wichtige Informationen zur Sozialhilfe nach dem SGB XII (PDF, 123 kB)
Liste der erforderlichen Nachweise Grundsicherung (PDF, 108 kB)
Bitte reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen bei der Abteilung Soziale Hilfen postalisch ein.
Bei Bedarf stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartnerinnen vorzugsweise zu folgenden Zeiten telefonisch zur Verfügung:
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an uns richten.
Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit der zuständigen Kollegin.
Welche Ansprechpartner für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht. Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie telefonisch bitte einen Termin:
Grundsicherung Ansprechpartner 03_2024 (PDF, 84 kB)