Hilfe zum Lebensunterhalt
Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln - insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen - bestreiten können, haben möglicherweise einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII).
Diese Leistung kann beispielsweise in Frage kommen
- wenn Sie nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers aus gesundheitlichen Gründen zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind
- oder wenn Sie eine vorgezogene Altersrente erhalten.
Link: Weitere Informationen - Service-BW
Welcher Ansprechpartner für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht. Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin:
Grundsicherung Ansprechpartner (PDF, 80 kB)
Antragsunterlagen: Bitte reichen Sie keine Originale ein. Wir stellen auf die elektronische Akte um. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden.
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII
Merkblatt: Wichtige Informationen zur Sozialhilfe nach dem SGB XII
DSGVO Infoblatt (PDF, 91 kB)