Wohnraumförderung
Grundvoraussetzung einer Förderung ist, dass mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen und kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Zielgruppe:
- Familien mit Kind(ern)
- Alleinerziehende
- Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen
- Kinderlose Paare
Weitere Informationen erhalten Sie über den Internetauftritt der L-Bank.
Nach Terminvereinbarung steht Ihnen das Beratungsteam des Landratsamtes Calw auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.