Bundestagswahl 2025
Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre neu gewählt. Turnusgemäß sollte die nächste regelmäßige Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am Sonntag, den 28. September 2025 stattfinden. Wie den Medien zu entnehmen ist zeichnet es sich derzeit ab, dass durch die Auflösung des Bundestages eine Neuwahl stattfinden könnte. Diese könnte möglicherweise am Sonntag 23. Februar 2025 stattfinden. Verbindlich ist der Wahltermin für den 23. Februar 2025 erst, wenn der Bundespräsident diesen Termin festsetzt.
Verfahren bei einer Neuwahl
Im Fall einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt (Artikel 39 Absatz 1 Satz 4 GG).
Durch § 52 Absatz 3 Bundeswahlgesetz (BWG) ist im Falle einer Auflösung des Bundestages das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im BWG und in der Bundeswahlordnung (BWO) bestimmten Termine und Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen (in der Regel um die Hälfte der Zeit).
Eine Neuwahl wird entsprechend den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt.
Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025
Informationen zur Bundestagswahl 2025 erhalten Sie unter anderem auf:
- der Homepage des Landeszentrale Politischer Bildung Baden-Württemberg (https://www.bundestagswahl-bw.de/),
- sowie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin (https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html),
- sowie auf der Homepage des Innenministeriums und der Landeswahlleiterin (https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/bundestagswahl-2025),
- Informationen über den Bundestag selbst finden Sie auf dessen Homepage (https://www.bundestag.de/wahl).
Einteilung des Wahlkreises
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist in der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz geregelt. Der Wahlkreis 280 umfasst das Gebiet der beiden Landkreise Calw und Freudenstadt.
Kreiswahlleitung
Zum Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 280 Calw wurde Landrat Helmut Riegger berufen. Erster Landesbeamter Dr. Frank Wiehe und Stellvertretende Abteilungsleiterin Brigitte Schied, wurden als Stellvertreter berufen.
Das Verzeichnis der Kreiswahlleiter ist auf der Homepage des Innenministeriums Baden-Württemberg abrufbar unter: https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20240823_BTW_2025_-_Verzeichnis_Kreiswahlleiter.pdf
Die Geschäftsstelle der Kreiswahlleiters erreichen Sie unter: tobias.roller@kreis-calw.de oder telefonisch über 07051 160-278.
Informationen zum Einreichungsverfahren
- Homepage des Innenministerium: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/bundestagswahl-2025
- Bekanntmachung der Landeswahlleiterin bzw. des Stv. Landeswahlleiters: https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20241015_BTW_2025_-_Hinweise_Einreichung_von_Wahlvorschl%C3%A4gen.pdf
Die Bundeswahlleiterin empfiehlt für Kreiswahlvorschläge, das Kandidatenportal der Bundeswahlleiterin im Internet zu nutzen. Das Kandidatenportal hilft Ihnen dabei einen Wahlvorschlag vollständig und fehlerfrei auszufüllen. Ebenso werden Sie durch die notwendigen Formulare geleitet und können diese nach Befüllen ausdrucken. Die Einreichung ist weiterhin in Papierform im Original und mit Unterschrift(en) notwendig. Die Zugangsdaten zur Anmeldung im Kandidatenportal der Bundeswahlleiterin erhalten Sie auf Anfrage bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters (E-Mail: tobias.roller@kreis-calw.de; Telefon: 07051 160-278). Sollten Sie diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, erhalten Sie auf Anforderung die Unterlagen, die Sie für die Einreichung eines Wahlvorschlags zur Bundestagswahl 2025 benötigen direkt von uns.