Bundestagswahl 2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt.
Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025
Informationen zur Bundestagswahl 2025 erhalten Sie unter anderem auf:
- der Homepage des Landeszentrale Politischer Bildung Baden-Württemberg (https://www.bundestagswahl-bw.de/),
- sowie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin (https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html),
- sowie auf der Homepage des Innenministeriums und der Landeswahlleiterin (https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/bundestagswahl-2025),
- Informationen über den Bundestag selbst finden Sie auf dessen Homepage (https://www.bundestag.de/wahl).
Einteilung des Wahlkreises
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist in der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz geregelt. Der Wahlkreis 280 umfasst das Gebiet der beiden Landkreise Calw und Freudenstadt.
Kreiswahlleitung
Zum Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 280 Calw wurde Landrat Helmut Riegger berufen. Erster Landesbeamter Dr. Frank Wiehe und Stellvertretende Abteilungsleiterin Brigitte Schied, wurden als Stellvertreter berufen.
Das Verzeichnis der Kreiswahlleiter ist auf der Homepage des Innenministeriums Baden-Württemberg abrufbar unter: https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20240823_BTW_2025_-_Verzeichnis_Kreiswahlleiter.pdf
Die Geschäftsstelle der Kreiswahlleiters erreichen Sie unter: tobias.roller@kreis-calw.de oder telefonisch über 07051 160-278.
Termine der Kreiswahlausschüsse
Kreiswahlausschuss zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Bundestagswahl:
28.02.2025 um 10:00 Uhr im Landratsamt Calw, Vogteistr. 42 – 46, 75365 Calw im Raum A200.
Die Sitzung ist öffentlich und jedermann hat Zutritt zu der Sitzung.
Information für Deutsche im Ausland
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sind direkt bei der letzten Wohnortgemeinde zu stellen oder, wenn es eine solche nicht gibt, bei der Gemeinde mit der sie nach ihrer Erklärung hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten verbunden sind.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht ,dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.
Weitere Informationen der Blinden- und Sehbehindertenverbände zur Anforderung der entsprechenden Schablonen:
Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025: Alles, was Du wissen musst!
Briefwahl: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten
Da die Stimmzettel erst in der ersten Februarwoche an die Städte und Gemeinden ausgeliefert werden können, wird mit einem Beginn der Briefwahl zwischen dem 5. und 10. Februar 2025 gerechnet.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Somit bleibt nur ein sehr enges Zeitfenster von rund zwei Wochen!
Sofern Sie mittels Briefwahl wählen möchten, können Sie im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen, oder den Antrag persönlich dort stellen. Dann besteht die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. So werden zwei Postwege eingespart.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der Bundeswahlleiterin entnehmen.
