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Landschaft Welle

Fördermöglichkeiten Waldnaturschutz

Erhaltung und Entwicklung von Altbäumen und Habitatbaumgruppen

  Die Erhaltung und Entwicklung von Altbäumen soll dicke, lebende Bäume langfristig erhalten. Diese besonderen Bäume müssen einen Mindestdurchmesser auf Brusthöhe oder eine Sonderstruktur oder die Besiedlung mit einer Zielart nach FFH Richtlinien aufweisen. Von Waldbesitzenden kann dabei eine Zweckbindungsfrist von 10 oder 20 Jahren gewählt werden.


Bei der Erhaltung und Entwicklung von Habitatbaumgruppen (HBG) werden keine Einzelbäume sondern ganze Baumgruppen gefördert. Diese Baumgruppe umfasst mindestens 7 Bäume, von denen mindestens einer den Mindestdurchmesser braucht und mindestens einer eine Sonderstruktur oder die Besiedlung mit einer Zielart. Die anderen Bäume müssen einen Mindestdurchmesser von 30 cm aufweisen. Für jeden weiteren Baum werden zusätzliche Fördermittel ausbezahlt. Für eine HBG werden maximal 15 Bäume gefördert.

Erhalt und Strukturierung Waldränder

Kleinräumig strukturierte Waldränder mit Kraut-, Strauch- und Traufbaumzone bieten hochwertige, vielfältige Lebensräume die zusätzlich einen hohen landschaftsästhetischen Wert darstellen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Herstellung offener Waldränder, diese umfassen insbesondere

  • die Auflichtung durch Entnahme von einzelnen Randbäumen und deren Räumung
  • die Förderung einzelner standortsheimischer Strauch- und seltener wuchsschwacher Baumarten
  • die Pflanzung einzelner standortsheimischer Strauch- und seltener wuchsschwacher Baumarten und
  • die Mahd einschließlich der Entnahme des Mähguts und nicht erwünschter Gehölzsukzession

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung offener Waldränder, diese umfassen insbesondere

  • die Waldrandpflege mit geeignetem, dem Standort angepasstem Turnus um den oben beschriebenen Charakter des Waldrandes zu erhalten und
  • innerhalb der Zweckbindungsfrist ist eine jährliche oder mindestens dreijährige Mahd einschließlich der Entnahme des Mähguts und nicht erwünschter Gehölzsukzession auf einem durchschnittlich 2 m breiten Streifen im Anschluss an das Bankett zu gewährleisten. Die Mahd soll bei beidseitigen Waldinnenrändern in einem Jahr nur einseitig, bei einseitigen Waldrändern abschnittsweise erfolgen; alternativ kann im Herbst nach der Blütezeit gemäht werden.

Die Waldränder müssen eine Mindestlänge von 150 m aufweisen und partiell eine Strauchzone enthalten. Zusätzlich müssen Waldaußenränder eine durchschnittliche Mindesttiefe von 15 m, Waldinnenränder eine Mindesttiefe von 10 m aufweisen.

Pflegeeingriffe bedürfen der Zustimmung der zuständigen Forstbehörde.

Baumfällungen bei Gefahr im Verzug sind im Nachgang der Forstbehörde mitzuteilen.

Für Waldinnenränder wird eine Pauschale von 800 € pro 100 m Länge für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt; die Zahlung erfolgt einmalig.

Für Waldaußenränder wird eine Pauschale von 2600 € pro 100 m Länge für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt; die Zahlung erfolgt zur Hälfte nach Bewilligung und zur Hälfte im elften Jahr des Förderzeitraums.

Erhaltung und Entwicklung von Auerhuhn-Lebensräumen

Bei der Erhaltung und Entwicklung von Auerhuhn-Lebensräumen wird nicht nur dem Auerwild, sondern auch weiteren an offene und lichte Waldstrukturen gebundenen Arten, geholfen. Dabei sollen Jungbestände oder Durchforstungsbestände aufgelichtet werden und in einigen Bereichen Freiflächen entstehen. Notwendig ist eine fachliche Begleitung durch die Forstbehörde. Tiefbeastete Bäume und Mischbaumarten sollen erhalten werden. Die Zuwendung beträgt für Jungbestände 1000 € je ha, für Durchforstungsbestände 500 € je ha und für Lücken 3000 € ja ha. Auch für das Freiräumen der Flächen vom Schlagabraum können bis zu 300 € je ha ausbezahlt werden.  


Neuanlage, Erweiterung und Pflege von Waldbiotopen und Lebensstätten

Gefördert wird auch die Neuanlage, Erweiterung und Pflege von Waldbiotopen und Lebensstätten. Orientierung bietet die Waldbiotopkartierung, Beratung liefern die untere Forstbehörde und die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt. Die Projektförderung erfolgt anteilsmäßig anhand der nachgewiesenen Aufwendungen.


Kontakt

Harald Nüßle
Forstbetrieb und Jagd
Privatwald und forstliche Förderung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 675
Fax: 07051 795 675
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