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Landschaft Welle

Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung

Ziel dieser Förderung ist die Erhöhung der Stabilität und der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit des Waldes. Eine kurze Erläuterung zu den zwei wichtigsten Fördermöglichkeiten im Bereich der naturnahen Waldbewirtschaftung finden Sie hier:

Waldumbau

Für Waldbesitzende am bedeutendsten sind Maßnahmen zum Waldumbau von Nadelreinbeständen zu Misch- oder Laubwäldern. In Mischwäldern sind hier mindestens 40 % der Fläche mit Laubbäumen bestockt, in Laubwäldern sind es über 80 %. Meist erfolgt der Baumartenwechsel durch eine Pflanzung nachdem der Nadelwald geerntet wurde.

Dabei kann es notwendig sein, die neu gepflanzten Bäume von der Konkurrenzflora zu befreien. Für dieses Ausschneiden können zweimalig innerhalb von fünf Jahren Fördergelder beantragt werden.

Wuchshüllen werden hier nur für Trauben- und Stieleiche gefördert. Für Pflanzmaßnahmen die nach dem 01.01.2024 durchgeführt werden wird eine Förderung plastikhaltiger Wuchshüllen nicht mehr möglich sein.

Neu ist die Möglichkeit, für die Bewässerung von Kulturen Unterstützung zu erhalten. Das Gießen muss vor Beginn bei der unteren Forstbehörde angezeigt werden. Vom Forst gibt es auch Informationen zu den exakten Regelungen der Bewässerung sowie zur Dokumentation.

Jungbestandspflege

Ziel der Jungbestandspflege ist die Herstellung einer zum Standort passenden, klimaangepassten Baumartenmischung. Den vorhandenen geeigneten Baumarten wird durch die Entnahme von bedrängenden Bäumen geholfen. Die Stabilität und Vitalität der Bestände wird erhöht indem den Bäumen ausreichend Platz für die Entwicklung von Wurzel, Stamm und Baumkrone geboten wird.

Vor allem in Nadelholz geprägten Jungbeständen sollte die Jungbestandspflege früher erfolgen um den Bestand zu stabilisieren. In Laubholzbeständen erfolgt die Pflege eher später um die gegenseitige Astreinigung der Bäume zu nutzen.

Unabhängig von einer Förderung, kann vor einer Jungbestandspflege auf das Fachwissen der Försterinnen und Förster vor Ort zurückgegriffen werden.

Die Förderung der Jungbestandspflege kann für Nadelbäume bis zur maximalen Oberhöhe von 10 m, für Laubbäume bis 13 m beantragt werden. Die Fördersätze richten sich nach dem Laubbaum-Flächenanteil nach der Pflege. Bei unter 40 % betragen sie 250 € je ha, über 40 % 400 € je ha.