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Landschaft Welle

Die ständige Betreuung durch einen Waldinspektionsvertrag

Für Waldbesitzende mit einer forstlichen Betriebsfläche bis 30 ha steht ein Waldinspektionsvertrag zur Verfügung. Er hat eine Laufzeit von 10 Jahren und soll ihnen die Gewähr bieten, dass sich die Wälder in einem ordnungsgemäßen und sachgerechten Zustand befinden. Dazu findet jährlich ein Inspektionsbegang durch die Försterin oder den Förster statt. Das Ergebnis wird in einem Waldinspektionsbericht dargestellt. Sind darin forstliche Maßnahmen benannt, muss sich der Waldbesitzende zurückmelden. Wird die Umsetzung gewünscht, kann die Maßnahme vom Waldbesitzenden selbst durchgeführt werden. Es kann auch die Unterstützung durch die Försterinnen und Förster im Rahmen der fallweisen Betreuung in Anspruch genommen werden. Über den Maßnahmenvollzug wird im Folgejahr ein Vollzugsnachweis erstellt.

Aufgrund von Mindestauszahlungsbeträgen kann ab einer forstlichen Betriebsfläche von 0,52 ha eine Förderung beantragt werden. Ab 5,2 ha kann eine Förderung auch bei jährlicher Zahlweise bewilligt werden.