Landtagswahl 2026 – Wahlkreis 43 Calw
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 statt.
Für die Landtagswahl ist Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise eingeteilt. Zum Wahlkreis 43 Calw gehört das Gebiet des gesamten Landkreises Calw.
Für den Wahlkreis Calw wurde Landrat Riegger zum Kreiswahlleiter ernannt.
Kontakt im Landratsamt:
Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters
Kommunalaufsicht und Revision
Vogteistr. 42 – 46
75365 Calw
Tel.Nr.: 07051 160 278
E-Mail: tobias.roller@kreis-calw.de
Was ist gegenüber der Landtagswahl 2021 neu?
- Das Wahlalter sinkt von 18 auf 16 Jahre.
- Anstatt einer Stimme dürfen Wähler im Jahr 2026 zwei Stimmen abgegeben:
- eine Erststimme für den Kreiswahlvorschlag
- eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste
Informationen zur Durchführung der Aufstellungsversammlungen und dem Einreichungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Aufstellung der Kreiswahlvorschläge die gesetzlichen Regelungen des Landtagswahlgesetz und der Landeswahlordnung, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften.
Besonders hinweisen möchten wir:
- Die Kreiswahlvorschläge werden beim Kreiswahlleiter bzw. dessen Geschäftsstelle vollständig eingereicht. Die Frist richtet sich nach dem Landeswahlrecht. Vrstl. 23. Dezember 2025 18:00 Uhr.
- § 23 Abs. 5 Landtagswahlgesetz, demnach bedarf es bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlages:
- den Kreiswahlvorschlag
- die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers und der Ersatzbewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur Landeswahlordnung
- Wählbarkeitsbescheinigung von der Wohnortgemeinde, nach dem Muster der Anlage 7 zur Landeswahlordnung
- Ausfertigung der Niederschrift zur Aufstellung des Bewerbers und des Ersatzbewerbers nach dem Muster der Anlage 7a
- Eides stattliche Versicherung nach dem Muster der Anlage 7b – die Wahl des Bewerbers muss geheim erfolgt sein – die wahlrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten sein insbesondere § 24 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 Landtagswahlgesetz.
- Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner ( 150 Unterstützungsunterschriften - Parteien, die im Landtag nicht mit mindesten 5 Abgeordneten vertreten waren - § 24 Abs. 3 Landtagswahlgesetz)
- zur Aufstellung eines Kreiswahlvorschlages bedarf es einer Aufstellungsversammlung
- Es wird insbesondere auf § 24 Landtagswahlgesetz bezüglich der formalen Vorgaben verwiesen.
- Parteien, die im Landtag, seit der letzten Wahl mit nicht mindestens 5 Abgeordneten vertreten waren benötigen 150 Unterstützungsunterschriften (§ 24 Abs. 3 LWG). Diese müssen auf einem vom Kreiswahlleiter ausgefertigten Formblatt gesammelt werden, nur dann können Sie im Rahmen der Einreichung der Kreiswahlvorschläge gewertet werden. In diesem Sinne empfehlen wir, sofern es notwendig ist, direkt nach der Aufstellungsversammlung die Ausfertigung des Formblattes bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters (Tel.Nr.: 07051 160-278, E-Mail: tobias.roller@kreis-calw.de ) zu beantragen.
- Die Vordrucke für die Aufstellungsversammlung, die Niederschrift zur Aufstellungsversammlung, Kreiswahlvorschlag Parteibewerber, zur Versicherung Eides statt über die Bewerberaufstellung im Wahlkreis, Zustimmungserklärung der Wahlkreisbewerber, können Sie per E-Mail:Tobias.Roller@kreis-calw.de oder telefonisch unter: 07051 160-278 anfordern.
Termine für den Kreiswahlausschuss im Landratsamt Calw:
- Zulassung der Kreiswahlvorschläge: 9. Januar 2026 um 10:00 Uhr im Raum A200 (Kleiner Sitzungssaal)
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis: 13. März 2026 um 10:00 Uhr im Raum A200 (Kleiner Sitzungssaal)
Allgemeine Informationen:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: https://www.lpb-bw.de/thema-wahlen
Ministerium des Inneren für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zu Wahlen: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen
Ministerium des Inneren für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zur Landtagswahl 2026: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026