Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Neue Förderrunde eröffnet
Fokus liegt verstärkt auf den Zukunftsthemen Klimaschutz sowie nachhaltiger Strukturentwicklung
Die neue Ausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Programmjahr 2025 wurde veröffentlicht. Bis 30. September 2024 können Anträge über die Kommunen eingereicht werden.
Wie bereits in den vergangenen Jahren, liegt der Schwerpunkt des Förderprogramms weiterhin auf dem Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“. Projekte, die eine Umnutzung von bestehender Bausubstanz zu Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum oder innerörtliche Lückenschlüsse beinhalten, haben gute Chancen auf eine Förderung. Aber auch die Versorgung der lokalen Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, also die Grundversorgung, steht im Fokus des ELR. Im Bereich „Arbeiten“ kann die Verlagerung von Gewerbebetrieben aus Ortskernen in Gewerbegebiete sowie die Neuansiedlung oder die Erweiterung von bestehenden Betrieben gefördert werden. „Ich freue mich auf eine Vielzahl spannender und innovativer Projekte, die nicht nur den Wirtschaftsstandort Calw voranbringen, sondern auch die Ortsmitten unserer Gemeinden wiederbeleben sowie jungen Familien Wohnraum im Landkreis ermöglichen“, so Landrat Helmut Riegger.
Das ELR möchte im Programmjahr 2025 noch gezielter Klimaschutz und -anpassung unterstützen. Daher sind Neubauprojekte in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch dann förderfähig, wenn sie CO2-speichernd, z.B. mit Holzständerbauweise, errichtet werden. Außerdem soll der Flächenverbrauch weiter reduziert werden, sodass das Entwicklungsprogramm offen für innovative Ansätze ist. Flächensparende Bauweisen, beispielsweise mehrgeschossigere Bauweisen, haben besonders hohe Chancen auf eine Förderung.
Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und Kommunen gestellt werden. Diese müssen bis Mitte September über die jeweilige Kommune eingereicht werden. Inzwischen erfolgt die Antragstellung ausschließlich digital. Das genaue Fristende kann bei der zuständigen Stelle im jeweiligen Rathaus erfragt werden. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR. Bis dahin dürfen die Maßnahmen nicht begonnen werden.
Fragen zum ELR beantworten die ELR-Ansprechpartner/-innen der Kommunen sowie Mara Müssle, ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, unter der Telefonnummer 07051 160-280 bzw. per E-Mail an Mara.Muessle@kreis-calw.de
Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.kreis-calw.de/elr zu finden.
Das ELR unterstützt vor allem Projekte im Bereich Wohnen, wie hier die Erweiterung von Wohnraum durch den Ausbau nicht genutzter Fläche im Dachstock. (Foto: Hendrik Eichler)