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Landschaft Welle
26.07.2024

Taxi, Mietwagen und Kraftomnibus-Genehmigungen ab sofort elektronisch beantragen

Neue Online-Dienstleistung des Landratsamts Calw

Seit April sind bestimmte Leistungen der Abteilung Mobilität und ÖPNV im Bereich der Personenbeförderungsgenehmigungen online verfügbar.

Alle Dienstleistungen die im Zusammenhang mit Taxen, Mietwagen oder Kraftomnibussen stehen können von den Unternehmen jetzt einfach, 24/7 beim Landratsamt online beantragt werden. Darunter fallen unter anderem Genehmigungen, Änderungen des Unternehmens und Fahrzeugtausche.

Der neue digitale Antrag verfügt über eine benutzerfreundliche Oberfläche und prüft bereits bei Eingabe der Daten die Angaben und notwendigen Unterlagen auf ihre Vollständigkeit. Nachforderungen seitens des Landratsamts werden so reduziert und die Verfahrensdauer kann beschleunigt werden. Die notwendigen Unterlagen können mithilfe des Online-Dienstes schnell und unkompliziert übermittelt werden, der Gang zum Landratsamt wird damit überflüssig. Der Service steht allen Taxi-, Mietwagen- und Kraftomnibusunternehmen zur Verfügung.

„Mit dem neuen Service erleichtern wir es den Unternehmen und gehen einen weiteren Schritt zur digitalen Verwaltung“, so Landrat Helmut Riegger beim Freischalten der neuen Dienstleistung.

Service mehrsprachig verfügbar

Der Service steht derzeit in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Das bedeutet, dass das Formular selbst, aber auch Erklärungen und Erläuterungen neben Deutsch auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt sind.  

Das EfA-Prinzip (Einer für Alle) wie funktioniert´s?

Derzeit digitalisieren Bund, Länder und Kommunen im ganzen Land die Verwaltung. Ganz zentral ist in diesem Vorhaben das Motto „Einer für Alle“ oder kurz EfA.

Mit dem "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip hat das BMI im Rahmen der OZG-Umsetzung eine nachhaltige, arbeitsteilige Arbeitsstruktur für die interföderale Zusammenarbeit etabliert.

Das EfA-Prinzip ist die Grundlage für die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen: Jedes Land sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder diese nachnutzen können und den Onlinedienst nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten. Der Grundgedanke hinter EfA ist, dass Länder und Kommunen nicht jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln, sondern durch effiziente Arbeitsteilung von den Digitalisierungsvorhaben anderer Länder profitieren. Wenn Land A bereits einen Antrag für beispielsweise Wohngeld digitalisiert hat, profitiert Land B davon, da es keinen eigenen Antrag digitalisieren muss, sondern sich an die Lösung aus Land A anschließen kann. Da das OZG Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen, ist das arbeitsteilige, zeitsparende Vorgehen nach EfA besonders wichtig. Denn es geht immerhin um tausende Verwaltungsangebote für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft – von Anträgen auf Wohngeld bis zur Anmeldung eines Unternehmens. Die digitale Leistung Personenbeförderungsgenehmigung (Taxi, Mietwagen und Kraftomnibus) wurde vom Land Hessen entwickelt und allen Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt.