Wichtige Hinweise zum Gewässerrandstreifen
Das Landratsamt Calw, Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz möchte in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Wildbad über wichtige Regelungen im Zusammenhang mit dem Gewässerrandstreifen informieren.
Nach den gesetzlichen Vorgaben dient der Gewässerrandstreifen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen, als Rückzugsraum für Vögel und Insekten, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses, sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Der Gewässerrandstreifen beträgt in der Regel innerorts 5 Meter und außerorts 10 Meter ab Böschungsoberkante vom Gewässer.
Es ist von großer Bedeutung, dass die Uferböschungen nicht durch privaten Grasschnitt oder andere Abfälle verunreinigt werden. Wir möchten Sie daher dringend bitten, Ihren privaten Grasschnitt oder andere Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Zusätzlich möchten wir noch darauf hinweisen, dass Anpflanzungen von Gehölzen, Sträuchern oder das Errichten von baulichen Anlagen, wie z.B. Treppenanlagen auf fremden Grundstücken zum Gewässer hin, ohne Zustimmung des Eigentümers verboten ist.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Unterstützung bei der Einhaltung dieser Regelungen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Landratsamtes Calw, sowie des Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer gerne zur Verfügung.