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Landschaft Welle
09.01.2025

Änderungen in der Schülerbeförderungssatzung

Der Kreistag Calw hat in seiner letzten Sitzung mehrheitlich beschlossen, die Schülerbeförderungssatzung zum 1. März 2025 zu ändern. Diese Entscheidung ist Teil der umfassenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen des Landkreises und wurde gemeinsam mit 70 weiteren Maßnahmen und einem gesamten Einsparvolumen von rund 4,5 Millionen Euro in einer Strukturkommission zusammengetragen. Weitere Einsparmaßnahmen des Landkreises werden unter anderem die Reduktion von Erhaltungsaufwendungen für Straßen und Gebäude, die Verringerung von Personalaufwendungen sowie eine Wiederbesetzungssperre sein.

Hintergrund für die umfangreichen Sparmaßnahmen ist der Entwurf des Calwer Kreishaushalts für das Jahr 2025, welcher aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Lage ein hohes Defizit aufweist. „Die zunehmenden Aufgaben von Bund und Land hinterlassen eine große Lücke im Haushalt. Diese sind unter anderem die hohen Kosten für die Krankenhäuser und deren laufende Betriebskosten sowie das Bundesteilhabegesetz“, so Landrat Helmut Riegger.

Die Kommunen werden von steigenden Ausgaben und wachsenden Aufgaben erdrückt, da die gesetzlich vorgesehenen Leistungen nicht auskömmlich finanziert werden. Diese Lücken im Kreishaushalt müssen über Kredite finanziert werden. Dazu hat der Kreistag eine Haushaltskonsolidierung beschlossen.

Im Rahmen von mehreren Sitzungen der Haushaltsstrukturkommission haben sich alle Fraktionen des Kreistags darauf verständigt, mögliche Sparmaßnahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen im Kreistag und seinen Ausschüssen gesammelt zu behandeln.

Lediglich die Änderung der Schülerbeförderungssatzung, welche die verschiedenen Befreiungstatbestände in der Schülerbeförderung beinhaltet, sollte nach Ansicht der Kommission noch im Jahr 2024 im Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss vorberaten und daran anschließend im Kreistag final beschlossen werden. Dieses Vorziehen war dem Grund geschuldet, dass zu einer wie ursprünglich geplanten Umsetzung ab Januar ein vorheriger Satzungsbeschluss notwendig ist.

Neben dem Wegfall der Befreiungsregelung für Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler, welche mittels des ÖPNV an Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren fahren, haben sich die Anwesenden aller Fraktionen der Haushaltsstrukturkommission für die Rücknahme der Dritt-Kind-Regelung ausgesprochen.

„Der Änderung der Schülerbeförderungssatzung wurde unter Beteiligung aller Fraktionen in die Wege geleitetet und letztlich auch mehrheitlich beschlossen. Uns allen war und ist bewusst, dass dies belastende Sparmaßnahmen für die Bevölkerung sind“, so Riegger weiter. „Alle Fraktionen und die Verwaltung des Landkreises sind sich der Tragweite dieser finanzpolitischen Entscheidungen für die Bevölkerung bewusst. Die Haushaltslage lässt uns allerdings keinen anderen Spielraum. Dafür bitte ich um Verständnis.“