Genehmigungen im ÖPNV
Bei der gewerblichen Beförderung von Personen mit Taxen, Mietwagen und Omnibussen ist eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) notwendig. Diese Genehmigung kann prinzipiell jeder erlangen, sie ist aber nach dem Gesetz an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Voraussetzungen:
- Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs
- Zuverlässigkeit des Antragstellers;
- Fachliche Eignung des Antragstellers
Gesetzliche Grundlagen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Antragstellung (§ 12 PBefG)
- Voraussetzung der Genehmigung (§§ 13 PBefG)
- Linienverkehr (§§ 42 PBefG)
- Sonderformen des Linienverkehrs (§§ 43 PBefG)
- Gelegenheitsverkehre (§§ 46 ff. PBefG)
- Tarifgenehmigungen (§ 39 PBefG)
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08.01.2015