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Schutzgebiete

Im Landkreis Calw gibt es viele, einzigartige, schützenswerte Gebiete, die für die Natur und das Landschaftsbild eine besondere Bedeutung haben. Schutzgebiete haben unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen und sind daher in ihrer Zielsetzung, ihrem Schwerpunkt und dem Inhalt ihrer Rechtsverordnung nach verschieden.

Naturschutzgebiete

Sie dienen vor allem der Erhaltung von Lebensgemeinschaften und der Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten, aber auch landschaftscharakteristischen Ausbildungen und Erscheinungsformen. Solche besonders schützenswerte Bereiche dürfen nicht nachteilig verändert werden. Im Landkreis Calw gibt es 25 Naturschutzgebiete mit insgesamt 1.980,71 ha, das entspricht 2,48 % der Fläche des Landkreises. Diese sind aus dieser Karte ersichtlich.

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sollen die Kulturlandschaft in ihrer Eigenart und Schönheit erhalten. Deshalb kann die ausgewiesene Fläche weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Landschaftsschutzgebiete sind gekennzeichnet durch ein relatives Veränderungsverbot. Es gibt Erlaubnisvorbehalte. In unserem Landkreis sind derzeit 13 Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von 25.118,16 (= 31,5 % der Landkreisfläche) ha ausgewiesen. Die Landschaftsschutzgebiete sind aus dieser Karte ersichtlich.

Naturdenkmale

Neben den Landschafts- und Naturschutzgebieten spielen die flächenhaften Naturdenkmale eine Rolle. Unter flächenhaften Naturdenkmalen versteht man bis zu 5 ha große Bereiche, die die fachlichen Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet erfüllen. Es handelt sich hierbei unter anderem um Tümpel, Moore, Hecken, Röhrichte, Haine, Wacholderheiden und Felsgruppen. Naturdenkmale müssen nicht flächig sein. Auch herausragende Einzelgebilde wie Bäume, Baumgruppen, Höhlen, Felsen oder Quellen können als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Im Landkreis Calw sind 119 Einzelbildungen oder flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen.

Biotopschutz

Durch das Biotopschutzgesetz vom 19.11.1991 sind bestimmte Lebensräume unmittelbar Kraft Gesetzes geschützt. § 32 des Naturschutzgesetztes (früher § 24a) listet diese besonders geschützten Biotope auf. Neben Mooren, Sümpfen, Wacholderheiden, Trocken- u. Magerrasen, Feldhecken und Feldgehölzen sind dies beispielweise auch Hohlwege, Trockenmauern, Steinriegel oder natürliche und naturnahe Bereiche von Gewässern mitsamt Ihren Ufern und regelmäßig überschwemmten Gebieten.

In den besonders geschützten Biotopen gilt ein weitgehendes Veränderungsverbot.

Im Landkreis Calw sind 2.093 § 32a - Biotope mit einer Fläche von 5.214 ha (= 6,54 % der Landkreisfläche) kartiert.

Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord

Zur Entwicklung, Erhaltung und Pflege einer vorbildlichen, naturverträglichen Erholungslandschaft wurde im Jahr 2000 von den Gemeinden der Region der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. gegründet. Der Landkreis Calw, weitere sechs Landkreise, zwei Stadtkreise, 103 Gemeinden und elf Verbände sind Mitglieder des Naturparkvereins.
Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. umfasst den Nördlichen Schwarzwald von Pforzheim bis zur Kinzig sowie den nördlichen Teil des Mittleren Schwarzwaldes. Mit 370.000 ha ist er Deutschlands größter Naturpark.
Weitere Informationen über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. erhalten Sie hier.

Kontakt

Kati Sevke-Masur
Landwirtschaft und Naturschutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
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Telefon: 07051 160 848
Fax: 07051 795 848
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