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Landratsamt Haus C Welle

Nachzug aus familiären Gründen - Aufenthaltserlaubnis beantragen

Kinder und Ehefrauen oder Ehemänner von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie

  • nach Deutschland nachziehen und
  • eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung im gleichen Umfang auszuüben, wie sie dem in Deutschland lebenden Familienmitglied gestattet ist.

Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:

Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen. Die Erlaubnis Ihres Aufenthaltes richtet sich nach der Aufenthaltsdauer Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitgliedes.

 

Verfahrensablauf

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde beantragen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass
  • aktuelles biometrisches Bild
  • Wohnraumbescheinigung
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts, letzte 3 Lohnabrechnungen des hier lebenden Familienangehörigen
  • beim Visumantrag zur Eheschließung: Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts in Form einer Verpflichtungserklärung durch eine dritte Person - weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung
  • Nachweis von Deutschkenntnissen der nachziehenden Person (z.B. A1-Zertifikat)
  • bei schulpflichtigen Kindern: Anmeldung der Schule bzw. Schulbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden können.

 

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Minderjährige

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Volljährige

Wohnraumbescheinigung

 

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur durch eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde möglich ist. Entsprechende Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Ausländerbehörde. Die Unterlagen können nicht auf dem Postweg eingereicht werden!

Bitte beachten Sie auch, dass bei der Antragsstellung Gebühren zu entrichten sind!

Möchten Sie weitere Informationen? Diese finden Sie unter www.service-bw.de.