Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Beurkundung von Unterhalt
Für diese Leistungen können Sie ab sofort auch online einen Termin vereinbaren. Wir bieten Termine im Landratsamt Calw (Vogteistraße 42-46) und in unserer Außenstelle in Nagold (Freudenstädter Straße 30) an.
Wählen Sie einfach den Wunschort bei der Terminreservierung aus.
Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind bisher noch keinen rechtlichen Vater hat. Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen. Die Vaterschaft kann bereits vor Geburt des Kindes anerkannt werden.
Sorgeerklärung
Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Soll die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsam zustehen, müssen sie urkundlich erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Die Sorgeerklärungen können die Eltern auch schon vor der Geburt des Kindes abgeben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vaterschaft bereits rechtswirksam anerkannt wurde (vgl. Vaterschaftsanerkennung) und die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
Beurkundung von Unterhalt
Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, ist zu Unterhalt in Form von Geldleistungen verpflichtet. Wenn feststeht, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt, der so genannte Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage dieses Unterhaltstitels eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.