Aufgaben des Landkreises
Der Landkreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden stehen in einem engen partnerschaftlichen Verhältnis. Abhängig von der Einwohnerzahl und der damit verbundenen unterschiedlichen Leistungsfähigkeit erledigen größere kreisangehörige Gemeinden zusätzlich Aufgaben, die für kleinere Gemeinden der Landkreis wahrnimmt.
Das Landratsamt ist einerseits kommunale Selbstverwaltungsbehörde andererseits untere staatliche Verwaltungsbehörde mit vielfältigen Aufgaben.
Die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltungsbehörde sind unter anderem:
- Abfallwirtschaft
- Kreisstraßen
- Träger beruflicher Schulen, Sonderschulen, Schulkindergärten
- Träger der Krankhäuser
- Organisation des öffentlichen Personennahverkehr
- Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
- Einrichtung und Pflege von Natur- und Landschaftsschutzgebieten
- Brand- und Katastrophenschutz
Die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde sind unter anderem:
- Öffentlicher Gesundheitsdienst
- Baugenehmigungen
- Führerscheine und Kfz-Zulassungen
- Gaststättenerlaubnisse
- Soziale Hilfen
- Jugendhilfe
- Kommunalaufsicht
- Lebensmittelüberwachung
- Eingliederungshilfen für Behinderte
- Flurbereinigungsverfahren
- Forstaufsicht und -einrichtung
- Umweltschutz
- Vermessung und Bodenordnung