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Ukrainehilfe im Landkreis Calw Welle

Ukraine – Aktuelle Informationen des Landratsamtes Calw

Wie in ganz Europa beschäftigt der schreckliche Krieg in der Ukraine auch die Bevölkerung im Landkreis Calw. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen des Landratsamtes.

Einreise aus der Ukraine und Aufenthalt in Deutschland

Alle Menschen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben und dort ihren Lebensmittelpunkt hatten, dürfen bis zum 23.05.2022 ohne Visum nach Deutschland einreisen. Das gilt für alle Menschen unabhängig davon, ob sie einen biometrischen Reisepass haben und unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Es gilt also auch für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine gelebt haben.
Dies gilt auch für:
Ukrainische Staatsbürger*innen und in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge sowie Menschen, die in der Ukraine internationalen oder nationalen Schutz zuerkannt bekommen haben, die sich am 24.02.2022 zwar vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, aber bis dahin eigentlich dort gelebt haben.

Weitergehende Informationen, FAQs und Hilfestellungen für die Bereiche Arbeit, Aufenthalt, Ausreise/Einreise, Kinder, Studium und weitere Hilfen finden Sie in den Basisinformationen des Bundesinnenministeriums.

Anmeldeablauf im Landkreis Calw 

1. Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt

Die umgehende Anmeldung beim Meldeamt der Stadt oder Gemeinde ist dringend erforderlich. Die Anmeldung ist wichtig für die anschließende Registrierung bei der Ausländerbehörde und die Beantragung von Leistungen und die Schulplatzvermittlung. Personen, die noch nicht beim Einwohnermeldeamt angemeldet sind, der Ausländerbehörde aber bekannt sind, erhalten von der Ausländerbehörde eine Aufforderung zur umgehenden Anmeldung. Bitte stellen Sie die postalische Erreichbarkeit an der Meldeadresse sicher.

 2. Registrierung im Landratsamt Calw

Nach erfolgter Anmeldung und Übermittlung der Daten an das Landratsamt erhalten die Personen vorab eine sogenannte Vorsprachebescheinigung für die eigenen Unterlagen per Post zugesandt. Später erfolgt eine schriftliche Einladung zur Registrierung. Die Registrierung erfolgt im Landratsamt Calw, Abteilung Integration und Flüchtlinge, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw.

HINWEIS:

Die Registrierung ist zeitaufwendig, es ist daher mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

3. Arbeitserlaubnis

Bei dem Termin zur Registrierung erhalten die Personen eine sog. Fiktionsbescheinigung mit entsprechender Arbeitserlaubnis. Erst ab diesem Zeitpunkt ist ein Arbeitsbeginn rechtlich erlaubt.

4. Asylantragstellung

Eine Asylantragstellung ist NICHT notwendig. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist über den EU-Ratsbeschluss möglich.


Wohnen im Landkreis Calw 

Unterbringung

Personen, die keine Unterkunft haben oder private Unterbringung nicht mehr möglich ist, wenden sich zunächst an das örtlich zuständige Rathaus. Wenn am derzeitigen Aufenthaltsort keine Vermittlung von Wohnraum erfolgen kann, kann in dringenden Notfällen bei drohender Obdachlosigkeit Kontakt mit der Unteren Aufnahmebehörde des Landratsamtes Calw aufgenommen werden.

Unter der Email: asyl@kreis-calw.de kann in diesen Fällen eine Vermittlung in eine der landkreiseigenen Gemeinschaftsunterkünfte erfolgen.

Für die Unterbringung in nicht abgeschlossenem Wohnraum (bspw. Unterbringung im Gästezimmer) werden Pauschalen für Nebenkosten ausbezahlt.

Die selbständige Anmietung von Privatwohnungen durch die Betroffenen ist ebenfalls möglich. Die Anmietung wird hiermit gestattet und es bedarf keiner separaten Prüfung und Zustimmung durch die Leistungsbehörde nach dem AsylblG. Es ist jedoch zu beachten, dass die Mietobergrenzen des Landkreises gelten und übersteigende Mietkosten nicht übernommen werden!

Finanzielle Unterstützung im Landkreis Calw 

Können Sozialleistungen beantragt werden?

Alle Personen, die hilfsbedürftig sind, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung können Sozialleistungen beantragen. Sind sie erkennungsdienstlich behandelt worden, wird zuerst übergangsweise eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung" und/ oder (danach) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt.

Seit dem 01.06.2022 können Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Landkreis Calw oder Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bei der Abteilung Soziale Hilfen im Landratsamt Calw beantragt werden.  

Sollte nach dem 24.02.2022 und vor dem 01.06.2022 ein Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden sein und eine erkennungsdienstliche Behandlung noch nicht erfolgt sein, genügt eine Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister. Die erkennungsdienstliche Behandlung ist dann bis zum 31.08.2022 nachzuholen.

Ansprechpartner Sozialleistungen:

Neue Leistungsbehörde ab dem 01.06.2022 (PDF, 166 kB)

Impfmöglichkeiten im Landkreis Calw

Flüchtlinge aus der Ukraine können sich im Kreisimpfstützpunkt in Nagold gegen das Coronavirus impfen lassen. Adresse und Öffnungszeiten finden Sie hier.

Dem Impfkalender können Sie die weiteren von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen entnehmen.

Impfkalender_ukrainisch (PDF, 273 kB)

Hilfe und Informationen zu Tuberkulose für ukrainische Geflüchtete finden Sie hier.

Merkblatt Tuberkulose - ukrainisch (PDF, 180 kB)

Spenden

Der Landkreis Calw nimmt keine Sachspenden an.

Auch von Seiten des Landes Baden-Württemberg wird aufgerufen von Sachspenden derzeit abzusehen.

Der Landkreis Calw unterstützt den Spendenaufruf des Vereins Deutsche Humanitäre Hilfe Nagold e.V. 


Weiterführende Links

Kontakt

Integration und Flüchtlinge
Vogteistraße 42 - 46
75365 Calw
Anfahrt
E-Mail oder Kontaktformular