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Ukrainehilfe im Landkreis Calw Welle

Ukraine – Aktuelle Informationen des Landratsamtes Calw

 Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen des Landratsamtes.

AKTUELLES - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Schutzstatus der Geflüchteten wird bis März 2026 verlängert!

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2026 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. 

Bestehende Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG für vorübergehend Schutzberechtigte gelten bis zum 4. März 2026 automatisch fort, allerdings mit der Einschränkung auf bestimmte Personengruppen:

  • Ukrainische Staatsangehörige
  • Bei Staatenlosen und Drittstaatsangehörigen nur Personen, 
    • die am 24.2.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen Schutz genossen haben oder
    • die Familienangehörige von ukrainischen Staatsangehörigen oder von Personen sind, die am 24.2.2022 in der Ukraine international schutzberechtigt waren bzw. einen gleichwertigen Schutz genossen haben oder
    • die sich am 24.2.2022 in der Ukraine mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel aufgehalten haben.

Die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse bedeutet, dass Aufenthaltserlaubnisse, die am 1. Februar 2024 gültig waren, automatisch ihre Gültigkeit behalten, also nicht einzeln verlängert werden müssen. 

Nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung umfasst sind nicht-ukrainische Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige) oder Staatenlose, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aber dort keinen unbefristeten Aufenthaltstitel hatten bzw. dort nicht international schutzberechtigt waren oder einen vergleichbaren Schutzstatus hatten. Für diese Personen endet der vorübergehende Schutz ab dem 5. März 2025. Dies ergibt sich auch daraus, dass laut dem Bundesinnenministerium nicht-ukrainische Staatsangehörige oder Staatenlose ohne nachgewiesenes unbefristetes Aufenthaltsrecht bzw. ohne internationalen oder vergleichbaren Schutzstatus keinen vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG mehr erhalten sollen (siehe Rundschreiben des BMI vom 30. Mai 2024). Angehörige der betroffenen Personengruppen müssen sich also um einen anderweitigen Aufenthaltstitel bemühen, andernfalls werden sie ab dem 5. März 2025 (und spätestens am 5. Juni 2025, falls ihre Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich bis dahin gültig ist) ausreisepflichtig.

Die aktuelle Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung finden Sie hier.


Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців! Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців

Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року. Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії



Еще действующие разрешения на временное пребывание украинских беженцев, которые сбежавшие от российской агрессивной войны и получивших защиту в Германии, продолжат действовать до 4. марта 2025 г .  Это было определено Федеральным министерством внутренних дел и общин (BMI) в соответствии с постановлением правительства. Это означает, что Владельцам не нужно подавать заявление на продление своего статуса пребывания, и не требуется никаких дополнительных встреч с органами регистрации иностранцев. 


Einreise aus der Ukraine und Aufenthalt in Deutschland

Nach der UkraineAufenthÜV sind bestimmte Personengruppen vom "Erfordernis eines Aufenthaltstitels" befreit und dürfen damit ohne Visum oder einen anderen Aufenthaltstitel nach Deutschland (erstmalig) einreisen. Laut der neuen Verordnung gilt dies für folgende Personen:

  1. Ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 4. Dezember 2025 eingereist sind oder einreisen werden,
  2. Nicht-ukrainische Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige) und Staatenlose, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben und die bis zum 4. Dezember 2025 eingereist sind oder einreisen werden,
  3. Familienangehörige ukrainischer Staatsangehöriger oder von Staatenlosen oder Drittstaatsangehörigen, die am 24.2.2022 in der Ukraine international schutzberechtigt waren oder einen gleichwertigen Schutzstatus genossen haben und die bis zum 4. Dezember 2025 eingereist sind oder einreisen werden,
  4. Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die am 24. Februar 2022 in der Ukraine mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel gelebt haben und die bis zum 4. Dezember 2025 eingereist sind oder einreisen werden.

Neu aufgenommen wurden in diese Aufzählung die Familienangehörigen (im Sinne von 3.). Nicht umfasst sind auch hier Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel hatten bzw. dort nicht international schutzberechtigt waren oder einen gleichwertigen Schutzstatus hatten. Diese Personen benötigen also ein Visum für die Einreise nach Deutschland.

Anmeldeablauf im Landkreis Calw 

1. Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt

Die umgehende Anmeldung beim Meldeamt Ihres Wohnortes (Rathaus) ist dringend erforderlich. Die Anmeldung ist wichtig für die anschließende Registrierung bei der Ausländerbehörde und die Beantragung von Leistungen und die Schulplatzvermittlung. 

Bitte stellen Sie die postalische Erreichbarkeit an der Meldeadresse sicher.

 2. Registrierung im Landratsamt Calw

Nach erfolgter Anmeldung beim Rathaus werden Ihre persönliche Daten automatisch an die Ausländerbehörde übermittelt und Sie erhalten dann - ebenfalls automatisch -  eine schriftliche Einladung zu einem von uns festgesetzten Termin zur gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung (= ed-Behandlung / PIK).

=> Sozialleistungen werden durch die Anmeldung nicht automatisch gewährt, siehe hierzu Ziffer 5!

Die Registrierung erfolgt im Landratsamt Calw, Abteilung Integration und Flüchtlinge, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw. Im Rahmen dieses Termins stellen Sie den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Sie erhalten bei diesem Termin die sogenannte Fiktionsbescheinigung und im Anschluss wird, sofern alle Voraussetzungen vorliegen, von uns ein elektronischer Aufenthaltstitel für Sie bestellt. Sobald der elektronische Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei bei uns eingegangen ist, werden Sie erneut per Brief benachrichtigt.

Bitte bringen Sie zum Registrierungstermin alle relevanten Unterlagen, wie bspw. Ihren biometrischen Reisepass, Geburtsurkunden mit Übersetzung, etc. im Original sowie aktuelle biometrische Passfotos aller Familienmitglieder mit.

Eine Registrierung ist ohne Einladung zu einem Termin nicht möglich. Bitte sehen Sie von unangekündigten Vorsprache in der Ausländerbehörde ab. Wir versichern Ihnen, dass Ihnen ein Termin zur Registrierung und Antragstellung von uns mitgeteilt wird, nachdem Sie sich beim Rathaus angemeldet haben.

3. Arbeitserlaubnis

Bei dem Termin zur Registrierung erhalten Sie eine sog. Fiktionsbescheinigung mit entsprechender Arbeitserlaubnis. Erst ab diesem Zeitpunkt ist ein Arbeitsbeginn rechtlich erlaubt.


Wohnen im Landkreis Calw 

Unterbringung

Wir bitten zu beachten, dass Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich derzeit keine Aufnahmeverpflichtung mehr hat. Dies bedeutet, dass ukrainische Geflüchtete, die keinen eigenen Wohnraum im Landkreis nachweisen können und die keinen Bezug zu bereits hier lebenden Familienmitgliedern der Kernfamilie / keinen Arbeitsvertrag im Landkreis Calw haben, ausnahmslos in ein anderes Bundesland weiter verteilt werden. 

Bei Veranlassung einer Weiterverteilung durch die zuständige Ausländerbehörde kann das Bundesland nicht mehr frei gewählt werden, sondern wird durch den Algorithmus des bundesweit einheitlichen Verteilprogramms in das nächstgelegene Bundesland in Unterquote festgelegt. Den betroffenen Personen wird in diesem Fall eine Anlaufbescheinigung für die Aufnahmebehörde des festgelegten Aufnahme-Bundeslandes sowie eine Fahrkarte ausgehändigt.

=> Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension nicht übernommen werden, siehe hierzu Ziffer 5! 

Finanzielle Unterstützung im Landkreis Calw 

Können Sozialleistungen beantragt werden?

Alle Personen, die hilfsbedürftig sind, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung, finanzielle oder medizinische Versorgung können nach Einreise ins Bundesgebiet unmittelbar Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.

Hierfür ist immer eine aktive Antragstellung notwendig. Der Antrag kann formlos, vorab per Email an 43.info@kreis-calw.de gesandt werden. Wir bitten dem Antrag die Kopie Ihres Reisepasses und die Anmeldebestätigung vom Rathaus hinzuzufügen.

Sozialleistungen erhält nur, wer seinen eigenen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung und Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter nicht selbständig durch Einkommen oder Vermögen decken kann und einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Die Zahlung erfolgt, sofern die gesetzliche Voraussetzungen vorliegen, ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und nichtab dem Zeitpunkt der Einreise bzw. auch nicht ab dem Zeitpunkt der Anmeldung beim Rathaus.

Wenn Sie kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben, können wir für die Unterbringung in nicht abgeschlossenem Wohnraum (bspw. Unterbringung im Gästezimmer) eine Pauschale für die Nebenkosten übernehmen.

Die selbständige Anmietung von Privatwohnungen durch die Betroffenen ist ebenfalls möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass die Mietobergrenzen des Landkreises gelten und übersteigende Mietkosten nicht übernommen werden! Bitte erkundigen Sie sich vor Abschluss eines Mietvertrags bei der für Sie zuständigen Leistungsbehörde, da Mietkosten nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass keine Kosten für eine Unterbringung in einer Pension oder in einem Hotel übernommen werden. Wenn Sie keine Unterkunft finden, wenden Sie sich bitte an das Rathaus oder an die Untere Aufnahmebehörde, siehe oben.

Sobald Sie erkennungsdienstlich behandelt worden sind und Ihnen eine Fiktionsbescheinigung und/ oder (danach) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausgehändigt wurde, ist eine neue Leistungsbehörde (Jobcenter Landkreis Calw oder Abteilung Soziale Hilfen) für Sie zuständig.

Sie sind daher verpflichtet, nach Erhalt der Fiktionsbescheinigung, sofern Sie weiterhin hilfebedürftig sind, einen neuen Antrag bei der neuen Behörde zu stellen, ansonsten erhalten Sie keine weitere finanzielle Unterstützung.

Ansprechpartner Sozialleistungen:

Neue Leistungsbehörde ab dem 01.06.2022

Impfmöglichkeiten im Landkreis Calw

Dem Impfkalender können Sie von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen entnehmen.

Hilfe und Informationen zu Tuberkulose für ukrainische Geflüchtete finden Sie hier.

Merkblatt Tuberkulose - ukrainisch

Spenden

Der Landkreis Calw nimmt keine Sachspenden an.

Auch von Seiten des Landes Baden-Württemberg wird aufgerufen von Sachspenden derzeit abzusehen.

Der Landkreis Calw unterstützt den Spendenaufruf des Vereins Deutsche Humanitäre Hilfe Nagold e.V.

Weiterführende Links

Kontakt

Integration und Flüchtlinge
Vogteistraße 42 - 46
75365 Calw
Anfahrt
E-Mail oder Kontaktformular