Direkt zu:
Landratsamt Haus C Welle

Finanzen und Beteiligungen

Die Abteilung Finanzen und Beteiligungen gliedert sich in die folgenden Bereiche:

Kämmerei

Zu den Aufgaben der Kämmerei gehören die Aufstellung des Haushaltsplans und des Jahresabschluss.

Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie hier.

Beitreibung

Die Abteilung Finanzen und Beteiligungen hat die Mahnung und Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen sowie die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von privatrechtlichen Forderungen durchzuführen. Der Leiter der Beitreibung vertritt den Landkreis Calw bei gerichtlichen Mahnverfahren.

Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie hier.

Beteiligungen

Der Beteiligungsbericht wird jährlich von der Abteilung Finanzen und Beteiligungen zur Information der Gremien und der Einwohner erstellt. Er spiegelt die Beteiligungsstruktur des Landkreises Calw wieder, d.h. es sind alle Unternehmen angeführt, an welchen der Landkreis Calw Anteile hält.

Der Beteiligungsbericht wird nach Kenntnisnahme durch den Kreistag öffentlich bekannt gegeben und liegt sieben Tage zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Gebührenverzeichnis

Durch die Neufassung des Landesgebührengesetzes vom 14.12.2005 sind die Landkreise verpflichtet, die Höhe ihrer Gebühren selbst zu kalkulieren und festzusetzen. Die Kalkulation ist mindestens alle 2 Jahre zu überprüfen. Die Gebühren sollen die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken, dürfen aber nicht in einem Missverhältnis zu den öffentlichen Leistungen stehen.

Die aktuelle Gebührenverordnung bzw. das Gebührenverzeichnis und die Gebührensatzung des Landkreises Calw finden Sie hier: 

Gebührenverordnung ab 01.01.2023

Gebührensatzung ab 01.01.2023

Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie hier.

Haushalt

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält u.a. alle im Haushaltsjahr (=Kalenderjahr) für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und voraussichtlich ergebnis- und vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen (Finanzhaushalt) sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Für die Führung der Haushaltswirtschaft ist der Haushaltsplan verbindlich.

Der jährlich zu erstellende Haushaltsentwurf wird mit einer Haushaltsrede des Landrats dem Kreistag vorgelegt. Die abschließende Beratung im Kreistag und der Beschluss in Form der Haushaltssatzung erfolgt in der Regel im Dezember für das folgende Haushaltsjahr in öffentlicher Sitzung.

Nach der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe wird die Haushaltssatzung amtlich bekanntgemacht und einschließlich des Haushaltsplans für sieben Tage öffentlich ausgelegt.

Der Kreishaushalt wurde zum 01.01.2010 auf das Neue Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt.

Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie hier.

Haushaltsentwurf 2024 Kern+EB Immob+AWB+EB Breitband+EB Erneuerbare Energien 

Haushaltsrede 2024

Haushalt 2023 EB Erneuerbare Energien

Haushalt 2023 Kern+EB Immob+AWB+EB Breitband  Haushaltsrede 2023

Haushalt 2022 Kern+EB Immob+AWB+EB Breitband  Haushaltsrede 2022

Haushalt 2021 Kern+EB Immob+AWB+EB Breitband  Haushaltsrede 2021

Haushalt 2020 Kern+EB Immob+AWB

Haushalt 2019 Kern+EB Immob+AWB  Haushaltsrede 2019

Haushalt 2018 Kern+EB Immob+AWB+EB Breitband  Haushaltsrede 2018

Haushalt 2017 Kern+EB Immob+AWB  Haushaltsrede 2017

Haushalt 2016 Kern+EB Immob+AWB  Haushaltsrede 2016  Nachtragshaushalt 2016

Haushalt 2015 Kern+EB Immob+AWB  Haushaltsrede 2015

Jahresabschluss

Im Jahresabschluss wird über die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung sowie über erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen berichtet. Dieser muss zudem, teilweise zusammengefasst, sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen auflisten. Er besteht bei der Kernverwaltung aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung (Bilanz) und ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Diese Jahresabschlüsse sind vom Kreistag jeweils durch Beschluss festzustellen, amtlich bekanntzumachen und für sieben Tage öffentlich auszulegen.

Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie hier.

Landkreis Calw Jahresabschluss 2021 incl. EB Immobilien KKH und EB Breitband

Landkreis Calw Jahresabschluss 2020 incl. EB Immobilien KKH und EB Breitband

Landkreis Calw Jahresabschluss 2019 incl. EB Immobilien KKH und EB Breitband

Landkreis Calw Jahresabschluss 2018 incl. EB Immobilien KKH und EB Breitband

Landkreis Calw Jahresabschluss 2017 incl. EB Immobilien KKH und EB Breitband

Landkreis Calw Jahresabschluss 2016 incl. EB Immobilien KKH

Landkreis Calw Jahresabschluss 2015 incl. EB Immobilien KKH

Landkreis Calw Jahresabschluss 2014 incl. EB Immobilien KKH

Kreiskasse

Die Kreiskasse hat die Aufgabe, die Kassengeschäfte des Landkreises zu erledigen.

Dazu gehören:

  • die Annahme der Einnahmen
  • die Leistung der Ausgaben
  • die Verwaltung der Kassenmittel
  • die Buchführung einschließlich Sammlung und Ablage der Belege
  • die Verwaltung von Wertgegenständen
  • die Erstellung der täglichen Kassenabschlüsse
  • Die Einnahmen werden bei den einzelnen Abteilungen und die Ausgaben zentral bei der Abteilung Finanzen erfasst. Die Disposition und Zahlungsfreigabe erfolgt durch die Kreiskasse.

Seit dem 18.12.2012 wurde die Barkasse im Haus C durch einen Kassenautomat ersetzt. An diesem Kassenautomat werden alle bar anfallenden Ein- und Auszahlungen des Landkreises vorgenommen.

Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie hier.

Kontakt

Detailansicht der Adresse anzeigen
Michael Hopf
Finanzen und Beteiligungen
Abteilungsleitung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 315
Fax: 07051 795 315
E-Mail oder Kontaktformular