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Landratsamt Haus C Welle

Europäischer Sozialfonds (ESF Plus)

1. Grundlegende Informationen zum ESF Plus

1.1 Ziele

Der von der Europäischen Union im Jahre 1957 gegründete Europäische Sozialfonds (ESF) gehört neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Fischereifonds (EFF), zu den vier großen Strukturfonds der Europäischen Union. Die Strukturfonds sollen den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa festigen und zur Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung beitragen. Der ESF bildet dabei das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union und dient dabei auch der Umsetzung der Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Die Beschäftigungsstrategie beinhaltet die Ziele Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie Sicherung des sozialen Zusammenhalts.

Für die Förderperiode 2021 bis 2027 erhält das Land Baden-Württemberg 179 Mio. EUR nach 260 Mio. EUR in der vorigen Förderperiode. Diese Kürzung hat auch Auswirkungen auf für die von den Kreisen zu verteilenden Fördersummen.

Die ESF-Plus-Förderung steht unter dem Motto „Für ein sozialeres Europa“ und sieht als Querschnittsziele

-        Die Gleichstellung der Geschlechter

-        Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

-        Nachhaltigkeit im Sinne des Klima- und Umweltschutzes

-        Qualitätsverbesserung

-        Transnationale Zusammenarbeit

-        Beachtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

vor.

 

1.2 Operationelles Programm (OP) des Landes Baden-Württemberg

Die strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Fördermittel ergeben sich aus dem Operationellen Programm (OP) des Landes. Die Ausarbeitung erfolgte unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium und weiteren Ressorts, der Europäischen Kommission sowie unter Einbeziehung weiterer Partner.

 

1.3 Regionalisierte spezifische Ziele des OP

Die Regionalisierung des ESF Plus erfolgt ausschließlich für den Bereich Arbeit und Soziales. Der Regionale ESF Plus fokussiert auf

-        Förderlinien für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslosemit multiplen Vermittlungshemmnissen. Dabei kann es sich auch um rechtkreisübergreifende Fördermaßnahmen des SGB II, SGB IX und SGB XII handeln. Die Förderung soll sich auch weiterhin an benachteiligte Zielgruppen außerhalb des SGB Leistungsbezugs richten, dabei insbesondere an Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen oder in prekären Wohnverhältnissen

-        Förderlinien für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5, die von Schulversagen bedroht sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist; marginalisierte junge Menschen bez. Schulabbrecher/innen die von den Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe oder der Ausbildungsförderung nicht erreicht werden.

Nicht verbrauchte Mittel können voraussichtlich ab 2025 im Bereich „Soziale Innovation“ z.B. in einen Kleinprojektfonds fließen.  Die ESF Plus – Kofinanzierung kann bis zu 80% betragen Zielgruppen und Maßnahmen ergeben sich aus der regionalen Förderung des ESF Plus

 

1.4 Evaluierung

Für das OP sind ein Monitoring sowie eine kontinuierliche Evaluierung vorgesehen. Die Förderung über den ESF ist an die Verfolgung strategischer Ziele geknüpft, die im OP konkretisiert werden. Die Wirkung der Förderung muss messbar und nachprüfbar sein. Die Evaluation konzentriert sich auf die Auswertung der Indikatoren hinsichtlich der festgelegten Ziele.

2. Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds (AK-ESF) im Landkreis Calw

2.1 Regionale Förderung

Zur Umsetzung der regionalen Förderung aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 ist weiter ein Arbeitskreis im Landkreis Calw eingerichtet. Insbesondere sollen die lokalen Akteure in die Entscheidung über die Mittelvergabe eingebunden werden, um die ESF-Fördermittel effektiv und bedarfsgerecht einzusetzen.

Der AK-ESF besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern: je ein Vertreter der Agentur für Arbeit/des Jobcenters, der Gewerkschaften, der Industrie- und Handelskammer, der Kreishandwerkerschaft, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Weiterbildungsträger, der außerschulischen Jugendbildung, der Arbeitgeber und des Landkreises.

Den Vorsitz des AK-ESF führt der Dezernent für Jugend, Soziales und Schulen des Kreises.

Die Mitglieder des AK-ESF erstellen und veröffentlichen einmal jährlich auf Grundlage der spezifischen Ziele des OP und der lokalen Bedarfe die Strategie des Arbeitskreises. Der regionale Arbeitskreis bewertet die Projektanträge und leitet das Ranking im Anschluss an die Bewilligungsstelle Landeskreditbank Baden-Württemberg weiter.

 

2.2 Frist für die regionalen Projektanträge

Der AK-ESF hat sich für einen zentralen Antragstermin am 31.05. entschieden und fordert über eine Pressemitteilung zur Antragstellung auf.

 

2.3 Regionale Mittelkontingente

Dem Landkreis Calw steht ein ESF-Mittelkontingent von jährlich 165.000,-- € zur Verfügung.

3. Projektfinanzierung

3.1 Fördergrundsätze

Es erfolgt eine Anteilsfinanzierung. Der maximale Fördersatz beträgt 40%. Private Mittel (z.B. Barmittel, Teilnehmergebühren, Eigenleistung) werden in der Regel vom Projektträger aufgebracht. Direkte Personalkosten werden mit einem Aufschlag von 23% und bis zu einem Betrag von 99.000 EUR gefördert. Externe Honorare für Referentinnen und Referenten bzw. Dozentinnen und Dozenten werden bis zu einem Betrag von 100 EUR/Tag gefördert. Dagegen werden passive Lehrerpauschalen nicht mehr als durchlaufende Posten berücksichtigt.

Öffentliche Mittel müssen von einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kommune) stammen.

Für alle Vorhaben gilt der Grundsatz der Zusätzlichkeit. Die Beiträge aus dem Fonds dürfen nicht an die Stelle öffentlicher Strukturausgaben oder diesen gleichwertigen Ausgaben eines Mitgliedsstaates treten.

 

3.2 Nichtförderfähige Projekte

  • Jugendsozialarbeit an Schulen („Schulsozialarbeit“)
    Projekte z.B. zur Vermeidung von Schulabbruch oder zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sind – auch als Ergänzung zur Jugendsozialarbeit an Schulen – grundsätzlich förderfähig, müssen von dieser aber klar abgrenzbar sein.
  • Sprachkurse; Sprachförderung ist nur im Rahmen von berufsqualifizierenden Maßnahmen aus dem ESF förderfähig.
  • Berufsorientierung für Schüler.
  • Ausbau der Kinderbetreuung; Maßnahmen zur Kinderbetreuung können wie bisher nur dann aus dem ESF kofinanziert werden oder in die Finanzierung einfließen, wenn die Betreuung für Kinder vorgesehen ist, deren Eltern an einer ESF-Maßnahme teilnehmen.

4. Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt in der Förderperiode 2021 bis 2027 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank). Für die Antragstellung steht in Baden-Württemberg der webbasierte Antrag „Elan“ auf der ESF-Homepage des Landes (www.esf-bw.de) zur Verfügung. Die Anträge sind mir dem dafür vorgesehenen Formular und allen erforderlichen Anlagen bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen.

5. Votum des regionalen AK-ESF Plus

Um eine Vergleichbarkeit der Verfahren im Land und die Zielerreichung der Anforderungen des ESF Plus sicherzustellen, wurden vom ESF Plus-Begleitausschuss folgende Auswahlkriterien für regionale Projektanträge festgelegt:

  • Förderfähigkeit im Rahmen des Europäischen Sozialfonds
  • Übereinstimmung mit der Strategie des jeweils zuständigen Arbeitskreises
  • Arbeitsmarktnähe
  • Grad der Übereinstimmung mit den Zielen des Operationellen Programms
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
  • Gesicherte Finanzierung
  • Qualifikation und Zuverlässigkeit des Antragstellers

Der AK-ESF gibt ein abschließendes und verbindliches Votum zu den einzelnen Anträgen im Landkreis ab und leitet anschließend die Projektanträge an die L-Bank weiter.

6. Bewilligung von Fördermitteln

Die L-Bank ist in der Förderperiode 2021 bis 2027 zentrale Ansprechpartnerin zu allen formalen und finanziellen Fragen der Förderung durch den ESF Plus. Sie prüft, ob die Projektanträge vollständig sind und die geplanten Vorhaben förderfähig sind und zahlt die Förderbeträge aus.

7. Weitere Informationen

Weitere Informationen zum ESF Plus in Baden-Württemberg und das Operationelle Programm des Landes sind auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de abrufbar.


Die Regionale Arbeitsmarktstrategie für die Jahre 2022ff ist in Arbeit.


8. Ausschreibungen

Kontakt

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Tobias Haußmann
Dezernat 4 Jugend, Soziales und Integration
Dezernent
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
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Telefon: 07051 160 221
Fax: 07051 795 221
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