Coronavirus erfordert Maßnahmen im ÖPNV
Angesichts der ansteigenden Corona-Fallzahlen und der ab Dienstag, 17. März 2020, angeordneten landesweiten Schulschließung werden auch im ÖPNV-Angebot verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste sowie auch des Fahrpersonals getroffen.
So werden ab Dienstag, 17. März 2020, in den Bussen nur die hinteren Türen geöffnet; für Fahr-gäste bleiben die Vordertüren verschlossen. Ein Fahrscheinverkauf beim Fahrer findet nicht mehr statt.
Grundsätzlich besteht für die Fahrgäste die Pflicht, einen gültigen Fahrausweis mitzuführen. Da aber die Möglichkeiten, Online- oder Automatentickets zu lösen, in der Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH (VGC) sehr eingeschränkt sind, werden keine Fahrscheinkontrollen stattfinden, solange beim Fahrer kein Fahrkartenverkauf erfolgt.
Am Dienstag, 17. März 2020, wird nach dem Fahrplan wie an Schultagen gefahren. Somit werden alle an Schultagen vorhandenen Verbindungen angeboten.
Je nach Entwicklung der Betreuungszahlen in den von den Kommunen angebotenen Notbetreu-ungseinrichtungen und des zeitlichen Bedarfs werden hier weitere Anpassungen vorgenommen, über die im Internet unter www.kreis-calw.de und www.vgc-online.de informiert wird.