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Landschaft Welle
09.06.2023

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Neue Förderrunde eröffnet

Fokus liegt verstärkt auf den Zukunftsthemen Klimaschutz und -anpassung sowie nachhaltiger Strukturentwicklung

Ende Mai wurde die neue Ausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Programmjahr 2024 veröffentlicht.  Somit können bis September 2023 Anträge über die Kommunen eingereicht werden.

Wie bereits in den vergangenen Jahren, liegt der Schwerpunkt des Förderprogramms weiterhin auf dem Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“. Projekte, die eine Umnutzung von bestehender Bausubstanz zu Wohnraum, Modernisierung von Wohnraum oder innerörtliche Lückenschlüsse beinhalten, haben gute Chancen auf eine Förderung. Aber auch die Versorgung der lokalen Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, also die Grundversorgung, steht im Fokus des ELR. Im Bereich „Arbeiten“ kann die Verlagerung von Gewerbebetrieben aus Ortskernen in Gewerbegebiete sowie die Neuansiedlung oder die Erweiterung von bestehenden Betrieben gefördert werden.

Das ELR möchte im Programmjahr 2024 noch gezielter Klimaschutz und -anpassung unterstützen. Daher sind Neubauprojekte in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch dann förderfähig, wenn sie CO2-speichernd, z.B. mit Holzständerbauweise, errichtet werden.

Vor dem Hintergrund der steigenden Baukosten und der Inflation wurden die maximalen Fördersummen in einigen Projektarten erhöht. Zudem werden auch Wohnbaumaßnahmen in ortskernverbundenen Baugebieten der 70er-Jahre unterstützt, da der hier vorliegende Modernisierungsstau ein massives Energiesparpotential bietet, das genutzt werden muss.

Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und Kommunen gestellt werden. Diese müssen bis Mitte September über die jeweilige Kommune eingereicht werden. Inzwischen erfolgt die Antragstellung ausschließlich digital. Das genaue Fristende kann bei der zuständigen Stelle im jeweiligen Rathaus erfragt werden. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR. Bis dahin dürfen die Maßnahmen nicht begonnen werden.

Fragen zum ELR beantworten die ELR-Ansprechpartner/-innen der Kommunen sowie Janina Müssle, ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, unter der Telefonnummer 07051 160-280 bzw. per E-Mail an Janina.Muessle@kreis-calw.de. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.kreis-calw.de/elr zu finden.

Bildunterschrift: Das ELR unterstützt vor allem Projekte im Bereich Wohnen, wie hier die Erweiterung von Wohnraum durch die Umnutzung landwirtschaftlicher Räume.

Bildquelle: Landratsamt Calw

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