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Landschaft Welle
08.12.2020

Kreis Calw setzt mit neuer Allgemeinverfügung Corona-Hotspot-Erlass des Sozial-ministeriums um

Neue Regelungen inklusive Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr treten am Mittwoch, 9. Dezember 2020, in Kraft

Seit Montag, 7. Dezember 2020, zählt der Landkreis Calw zu den Corona-Hotspot-Regionen in Baden-Württemberg. Gemäß dem am 4. Dezember 2020 durch das Sozialministerium Baden-Württemberg veröffentlichten Erlass zur Hotspot-Strategie der Landesregierung sind in den betreffenden Regionen weitergehende Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus zu treffen. Die Kreisverwaltung hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, welche ab Mittwoch, 9. Dezember 2020, in Kraft tritt.

Die wohl weitreichendste Regelung bezieht sich auf eine zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens geltende Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung in dieser Zeit ist nur bei triftigen Gründen erlaubt. Als triftige Gründe gelten insbesondere die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Zu den weiteren Maßnahmen, die von der neuen Allgemeinverfügung umfasst sind, zählen die verpflichtende Schließung von Friseurbetrieben, Barbershops und Solarien sowie von Sportstätten auch für den Schulbetrieb.

Das bereits am Freitag, 4. Dezember 2020, durch den Landkreis Calw erlassene Veranstaltungsverbot sowie das Verbot besonderer Verkaufsveranstaltungen durch den Einzelhandel gelten im Rahmen der neuen Allgemeinverfügung weiter und wurden an die Regelung des Landes angepasst.

„Wir wollen alles unternehmen, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, damit auch tatsächlich ein Weihnachten im Rahmen der von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen stattfinden kann“, erläutert Landrat Helmut Riegger.

Die Regelungen für Schulen in Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten finden sich in der seit 8. Dezember gültigen Corona-Verordnung Schulen. Ziel der Neuregelung ist, im Einzelfall einen Wechselunterricht zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht zu ermöglichen. Die konkrete Entscheidung, ob und in welcher Weise auf einen Wechselbetrieb umgestellt wird, trifft zunächst die Schulleitung. Angesichts des Infektionsgeschehens empfiehlt das Landratsamt den weiterführenden Schulen, ab Klassenstufe 8 in den Wechselunterricht einzusteigen.  

Zudem gilt ab morgen für Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen die Pflicht zum Tragen von gegebenenfalls selbst mitgebrachten und unbenutzten FFP2-Masken. Alternativ ist ein negativer Antigentest vorzuweisen und eine nicht-medizinische Alltagsmaske zu tragen.

„Mir ist bewusst, dass die neue Allgemeinverfügung nicht unerhebliche Einschränkungen mit sich bringt. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sind diese aber absolut erforderlich“, so der Landrat.

Mit Blick auf die einschneidenden Maßnahmen, die viele Fragen aufwerfen, erweitert der Landkreis die Erreichbarkeit der Corona-Bürgerinfo-Hotline bis auf Weiteres mittwochs und donnerstags bis 20 Uhr und freitags bis 18 Uhr. Zudem sind unter  https://www.kreis-calw.de/faq-hotspot FAQs mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Hotspot-Allgemeinverfügung zu finden. 

Die Allgemeinverfügung an sich ist auf der Website des Landkreises Calw unter https://www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen  bzw. www.kreis-calw.de/corona einsehbar und tritt am Mittwoch, 9. Dezember 2020, in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Calw von 200 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Für die Feststellung des Unterschreitens des Grenzwerts ist der Lagebericht des Landesgesundheitsamts zugrunde zu legen. Der Landkreis Calw wird auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung auf seiner Website unter www.kreis-calw.de hinweisen. Im spätesten Falle tritt die Allgemeinverfügung nach derzeitigem Stand am 23. Dezember 2020 um 5 Uhr außer Kraft.

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