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Landschaft Welle
11.03.2020

Kreisverwaltung und Kommunen verständigen sich auf einheitlichen Umgang mit größeren Veranstaltungen

Vorerst bis Ostern Empfehlung zur Absage von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern

Vor  dem  Hintergrund  der  aktuellen  Verbreitung  des  neuartigen  Coronavirus  (SARS-CoV-2)  haben sich am Dienstag (10. März 2020) Landrat Helmut Riegger und die (Ober-)Bürgermeister aller Städte und Gemeinden im Landkreis Calw auf ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich geplanter größerer Veranstaltungen verständigt. 
 
In einer Bürgermeisterdienstbesprechung im Landratsamt wurde vereinbart, dass die Kreis- kommunen in ihrer Zuständigkeit als Ortspolizeibehörden in aller Regel der von Seiten des Landratsamts Calw ausgesprochenen Empfehlung folgen. 
 
Demnach sollten ab sofort und zunächst bis Ostern Veranstaltungen ab 50 Personen abgesagt werden, sofern diese nicht unbedingt erforderlich sind. Dabei gilt diese Zahl als Orientierungshilfe – in Einzelfällen  kann  es  ratsam  sein,  auch  Veranstaltungen bzw.  Versammlungen  mit  weniger  als  50 Personen zumindest zu verschieben. 
 
Mit größter Sorgfalt sollten Veranstaltungen geprüft werden, an denen besonders gefährdete Personen teilnehmen. Hierzu zählen unter anderem Menschen mit Atemwegserkrankungen (akute respiratorische Symptome) oder ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen. 
 
Bei  der  gemeinsamen  Festlegung  des  Vorgehens  wurden  auch  die  Handlungsempfehlungen  für Großveranstaltungen  des  Robert-Koch-Instituts  berücksichtigt,  welche  im  Internet  unter  www.rki.de abrufbar sind.

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