Landkreis Calw bei Datenschutzwettbewerb ausgezeichnet
Seitenlange und oftmals unverständliche Datenschutzerklärungen sind im Alltag allgegenwärtig.
Insbesondere bei Behörden ist es jedoch problematisch, wenn Pflichtinformationen von der breiten Bevölkerung nicht verstanden werden können.
Welche Rechte den Bürgerinnen und Bürgern zustehen und wo diese geltend zu machen sind, lässt sich den Datenschutzerklärungen häufig nur schwer entnehmen. Deshalb werden die Erklärungen oft als lästig empfunden. Hinzu kommt, dass sich verschiedene gesetzliche Ansprüche stark ähneln können, sodass eine Abgrenzung schwer sein kann: Möchte man eine Datenauskunft nach der Datenschutzgrundverordnung, Akteneinsicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz oder Zugang zu Behördeninformationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz? Wichtig zu wissen ist in jedem Fall, wo diese Ansprüche geltend zu machen sind und wer für Beschwerden zuständig ist.
Die Antwort auf diese Fragen ist in der Praxis nicht immer leicht zu finden. Auch werden die Betroffenen häufig lediglich an eine allgemeine E-Mail-Adresse oder Postanschrift verwiesen. Hierdurch entstehen auf beiden Seiten ein hoher Abstimmungsbedarf und Zeitverlust.
„Das muss doch auch anders gehen“, dachte sich deshalb der behördliche Datenschutzbeauftragte des Landratsamts Calw, Dr. Philip-René Retzbach. Seine Idee: ein intuitives Auswahl-Tool.
Anstelle seitenlanger Texte könnte nach Retzbachs Idee ein mit Grafiken arbeitender Assistent verwendet werden: „In diesem können Bürgerinnen und Bürger über eine grafische Oberfläche zunächst aus den verschiedenen gesetzlichen Ansprüchen auswählen, zum Beispiel das Recht auf Datenlöschung. Dann werden sie schrittweise über den softwarebasierten Assistenten – vergleichbar zu einem Webshop – durch die Antragsstellung begleitet, bevor der Antrag digital und unmittelbar an den richtigen Ansprechpartner verschickt wird“, erläutert Retzbach.
Mit dem Tool könnte nahezu spielerisch über die bestehenden Rechte informiert und über die Datenverarbeitungen an der Behörde aufgeklärt werden. Auch ließe sich dieses System neben den Datenschutzansprüchen um weitere Anliegen, beispielsweise Akteneinsichtsrechte oder Presseauskünfte, erweitern.
Dieser Ansatz hat auf Landesebene Anklang gefunden. Eine Fachjury rund um den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat die Idee im Rahmen des erstmalig ausgerufenen kommunalen Datenschutzwettbewerbs ausgezeichnet.
Bildunterschrift: Dr. Philip-René Retzbach (links) erhält Auszeichnung vom LfDI Dr. Stefan Brink.
Bildquelle: LfDI BW.