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Landschaft Welle
06.03.2020

Sonderausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Vorrangig werden Betriebe der Grundversorgung und Dorfgasthäuser sowie besonders dringliche Projekte gefördert

Mit einer unterjährigen Sonderausschreibung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gezielt den Erhalt und die Neuerrichtung von Dorfgasthäusern und Betrieben der Grundversorgung.

Zur Grundversorgung zählen Güter und Dienstleistungen zur Deckung des täglichen bis wöchentlichen lebensnotwendigen Bedarfs, die es in dieser Art in der jeweiligen Kommune noch nicht gibt. Hierzu zählende Betriebe können bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten gefördert bekommen.

Aus den Förderbereichen Arbeiten, Wohnen oder Gemeinbedarfseinrichtungen werden im Rahmen der Sonderausschreibung nur besonders dringliche und wichtige Projekte gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass die Projekte sofort umsetzbar sind und – falls erforderlich – eine Baugenehmigung vorhanden ist. Ansonsten gelten die normalen Förderbedingungen des ELRs.

Anträge müssen bis spätestens 30. April 2020 über die jeweilige Kommune beim Landratsamt Calw eingegangen sein. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare sind unter www.kreis-calw.de/elr erhältlich.

Fragen beantworten die zuständigen ELR-Sachbearbeiter in den Kommunen oder die ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, Janina Müssle (Tel. 07051 160-280, Janina.Muessle@kreis-calw.de).

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