Sonderausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Vorrangig werden besonders dringliche Projekte mit einer besonders strukturellen Bedeutung gefördert
Mit einer unterjährigen Sonderausschreibung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg weitere Projekte.
„Für unsere ländlich geprägten Kommunen ist das ELR eines der wichtigsten Instrumente, um ein vitales und lebenswertes Umfeld zu schaffen. Ich freue mich auf eine Vielzahl spannender Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, eine wohnortnahe Versorgung sichern oder auch attraktive und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.“ so Landrat Helmut Riegger.
Aus den Förderbereichen Arbeiten, Wohnen oder Gemeinbedarfseinrichtungen werden im Rahmen der Sonderausschreibung nur besonders dringliche und wichtige Projekte gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass die Projekte sofort umsetzbar sind und – falls erforderlich – eine Baugenehmigung vorhanden ist. Ansonsten gelten die normalen Förderbedingungen des ELRs.
Die Anträge müssen bis spätestens 3. Mai 2024 über die jeweilige Kommune beim Landratsamt Calw eingegangen sein. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare sind unter www.kreis-calw.de/elr erhältlich.
Fragen beantworten die zuständigen ELR-Sachbearbeiter in den Kommunen oder die ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, Mara Müssle, Tel. 07051 160-280, Mara.Muessle@kreis-calw.de
Durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wurde das Investorenprojekt „Bohnenbergerareal“ in Bad-Teinach Zavelstein mit fünf neuen Wohnungen und einem kleinen Dorfladen mit Automaten gefördert.