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Landratsamt Haus C Welle
27.01.2021

Ausbau der Corona-Schnelltests zur Bekämpfung der Pandemie im Landkreis Calw

Unterstützung der Bundeswehr in Alten- und Pflegeheime / DRK bietet Schnelltests für Jedermann an

Das Landratsamt Calw weitet in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Bundeswehr die Schnelltestungen im Landkreis aus, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Zum einen hat der Landkreis zur Unterstützung der Alten- und Pflegeheime vorübergehend weitere Unterstützung der Bundeswehr erhalten: Zehn Soldaten sind seit dem 27.01.2021 zusammen mit Beschäftigten des Coronateams des Landratsamtes Calw im Landkreis in Alten- und Pflegeheimen unterwegs, um dort bei der Durchführung von Antigen-Schnelltests an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Besuchern zu helfen. Jeweils zu zweit werden die Teams festen Heimen zugeteilt und unterstützen dort bei der Schnelltestung. Die Schnelltestungen der Beschäftigten sollen eine unbemerkte Einschleppung des Virus in Alten- und Pflegeheime verhindern. „Gerade für den Kreis Calw mit seinen vielen Pflegeheimen ist die Unterstützung der Bundeswehr sehr wichtig, um besonders vulnerable Menschen vor dem Virus schützen können“ betont der Erste Landesbeamte im Landratsamt Calw, Dr. Frank Wiehe.

Zum anderen bietet das Deutsche Rote Kreuz im Kreis Calw ab Samstag, 30. Januar 2021 an jeweils drei Wochentagen Corona-Schnelltests für Jedermann an folgenden Standorten an:

  • Calw, DRK-Seminario, Rudolf-Diesel-Str. 15
  • Nagold, Pflegezentrum „Am Lemberg“, Mörikestr. 22
  • Bad Liebenzell / Maisenbach-Zainen, DRK-Bereitschaftsräume, Talstr. 21

Der an das DRK zu entrichtende Aufwendungsersatz für einen Corona-Schnelltest beträgt 35 EUR.

Die Testabnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung und Einwilligung zur Datenweitergabe an das Gesundheitsamt möglich, da positive Testergebnisse gemeldet werden müssen. Im Falle eines positiven Tests erhalten Sie vor Ort eine Aufklärung, welche Schritte zu beachten sind. Auch wird ein zeitnaher Termin zur Testüberprüfung in einer Drive-In-Station vermittelt.

Die Onlineanmeldung ist möglich über die Homepage www.drk-kv-calw.de. Gerne können Termine auch unter der Telefonnummer 07051 7009-132 gebucht werden.

Zudem sind auf der Homepage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg auch einige Apotheken im Landkreis Calw gelistet, die ihren Kunden Antigen-Schnelltests anbieten – aktuell die Burg-Apotheke in Calw-Altburg, die Rosen-Apotheke in Nagold und die Flößer-Apotheke in Bad-Wildbad-Calmbach.

„Diese Schnelltestangebote bilden eine gute Ergänzung zu den schon seit Beginn der Pandemie betriebenen Testzentren des Landkreises, in denen allerdings keine Antigen-Schnelltests, sondern PCR-Tests vorgenommen würden,“ meint Wiehe. „So können wir dank der Unterstützung unserer Partner nun insgesamt eine sehr gute Testinfrastruktur im Landkreis Calw vorhalten.“

Da die Antigen-Schnelltests insgesamt ungenauer als die sog. PCR-Tests im Labor sind, bleibt der PCR-Test nach wie vor die sicherste Testmethode zum Nachweis von COVID-19. Der Landkreis Calw betreibt drei PCR-Testzentren in Calw, Nagold und auf dem Dobel.

Folgende Personen sollten in jedem Fall einen PCR-Test durchführen lassen:

  • Personen mit Symptomen, die für eine Erkrankung mit COVID-19 typisch sind, also Husten und Fieber, Schnupfen, Gliederschmerzen, Hals- oder Kopfschmerzen sowie Atemnot, aber auch Riech- und Geschmacksstörungen sowie Magen-Darm-Symptome
  • Kontaktpersonen von Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden
  • Wenn Symptome auftreten oder ein Bezug zu neuartigen Virusvarianten besteht
  • Ansonsten je nach freien Testkapazitäten
  • Personen mit einem positiven Schnelltestergebnis

Derzeit sind freie Testkapazitäten in den Zentren verfügbar, sodass ein Testtermin rasch vermittelt werden kann. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte unter Nennung von vollständigem Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer und Grund der Testung mit einer Email an corona-test@kreis-calw.de.

Die Kosten der Testung werden für Personen mit Symptomen von der jeweiligen Krankenkasse übernommen, in den anderen o.g. Fällen über die Kassenärztliche Vereinigung aus Bundesmitteln (Gesundheitsfonds) abgerechnet. Für andere Zwecke, z.B. für den Zutritt eines Pflegeheims oder die Abkürzung der Absonderung nach einer Auslandsreise, ist der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltestergebnisses rechtlich ausreichend.

Das Gesundheitsamt weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass ein negatives Testergebnis und insbesondere ein negatives Schnelltestergebnis keine vollständige Sicherheit bietet, nicht infektiös zu sein. Daher wird dringend empfohlen, trotz eines negativen Testergebnisses die bekannten AHA-Regeln einzuhalten.