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Landschaft Welle

Erhalt und Entwicklung von Altbäumen

Gefördert werden

   - Einzelne, besonders starke, hochwertige noch lebende Einzelbäume mit einem artspezifischen               - Mindestdurchmesser gemessen in Brusthöhe
   - Lebende Einzelbäume mit Sonderstruktur
   - Einzelbäume mit einer naturschutzfachlich hochwertigen Besiedlung durch Zielarten

Es können nur Einzelbäume gefördert werden, für die keine erhöhte Verkehrssicherungspflicht gilt. Die Bäume können für 10 oder 20 Jahre gefördert werden. In diesem Zeitraum müssen sie markiert und kartografisch erfasst werden.

Stirbt ein Baum während der Zweckbindungsfrist ab oder wird er geschädigt, muss er in der Regel als Totholz im Wald verbleiben. Baumfällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit sind möglich. Diese sind im Vorfeld mit der Forstbehörde abzustimmen, bei Gefahr im Verzug ist die Forstbehörde im Nachgang zu informieren. Das Holz verbleibt in der Regel im Wald.

Gefördert werden maximal 5 Einzelbäume pro Hektar, Bezugsgröße ist die Bewirtschaftungseinheit, im Kleinprivatwald die zusammenhängende Waldbesitzfläche.

Die Zahlung bei der Zweckbindung von 10 Jahren erfolgt einmalig nach Erteilung des Zuwendungsbescheids. Die Auszahlung bei der Zweckbindung von 20 Jahren erfolgt zur Hälfte nach Erteilung des Zuwendungsbescheids und zur Hälfte im ersten Jahr der zweiten Hälfte des Förderzeitraums.

Sonderstrukturen (für Altbäume)

-        Baumhöhlen, Mulmhöhlen

-        freiliegender Holzkörper, größere Stammverletzungen, ausgebrochene Zwiesel, Blitzschaden

-        starkes Totholz in der Krone

-        Besondere Wuchsformen, insbesondere Mehrstämmigkeit, Starkastigkeit, Wucherungen und                      Verwachsungen

-        Epiphyten und Nester, sogenannte Horstbäume

-        Pilzkonsolen

-        Saftfluss am Baum

-        sich lösende Rinde, Rindentaschen